Beitragsordnung
Beitragsordnung in der Fassung vom 12.09.2021
§1 Grundsatz
Diese Beitragsordnung wurde von der Mitgliederversammlung auf Grundlage der Satzung erlassen. Sie ist jedoch selbst kein Bestandteil der Satzung. Änderungen sind nur nach Maßgabe der Satzung möglich.
§2 Mitgliedsbeiträge und Aufnahmegebühren
1. Die Aufnahmegebühr beträgt einmalig 5,-€. Sie ist vor Aufnahme zu entrichten.
2. Der jährliche Mitgliedsbeitrag beträgt:
-Erwachsene = 65,-€
-Kinder (bis 18 Jahre) = 40,-€
-Ehepartner von Vollmitgliedern (gilt nur für einen Ehepartner) = 40,-€
3. Für die Beitragshöhe ist der am Fälligkeitstag bestehende Mitgliederstatus maßgebend.
4. Bei Aufnahme oder Ausscheiden eines Mitglieds während des laufenden Geschäftsjahres wird der Mitgliedsbeitrag anteilig erhoben.
5. Der Mitgliedsbeitrag ist bis zum 30.08. fällig. Sollte das Mitglied bis dahin nicht gezahlt haben, so wird 1x gemahnt und bekommt ein Zahlungsaufschub von 14 Tagen. Ist danach immer noch keine Zahlung eingegangen, so endet seine Mitgliedschaft am Ende des Jahres.
6. Der Verein kann für Nichtmitglieder Probekurse gemäß §4 anbieten.
§3 Arbeitsleistung
1. Jedes Mitglied hat, unabhängig von seiner Beitragsklasse, jährlich 5 Pflichtstunden ableisten. Dies kann bei Bedarf aber flexibel nach oben gesetzt werden. Bei Aufnahme oder Ausscheiden eines Mitglieds während des laufenden Geschäftsjahres sind die Arbeitsstunden anteilig zu erbringen. 3 Stunden durch einen Arbeitseinsatz und 2 Stunden bei Veranstaltungen
2. Der Vorstand kann Mitglieder in Härtefällen vorübergehend von der Pflicht zur Arbeitsleistung befreien. Ein Härtefall liegt insbesondere vor, wenn ein Mitglied aus gesundheitlichen Gründen über mehr als 9 Monate nicht zur Erbringung von Arbeitsleistung im Stande ist. Die Befreiung hat schriftlich zu erfolgen und ist der Mitgliederversammlung spätestens im Rahmen der nächsten Hauptveranstaltung mitzuteilen.
3. Folgende Tätigkeiten werden als Arbeitsleistung anerkannt:
a. Wartungs-, Reparatur- und Aufräumarbeiten am Vereinsgelände
b. Rasenmähen auf dem Vereinsgelände
c. Helfertätigkeiten für Vereinsveranstaltungen, soweit das Mitglied von einem Vorstandsmitglied dafür eingeteilt wurde (z.B. Aufbau, Streckenposten, Verkauf, Kuchen backen usw.
d. sonstige Tätigkeiten im Interesse des Vereins, sofern der Vorstand die Tätigkeiten ausdrücklich als Arbeitsstunden anerkennt
4. Die Mitglieder können mit Zustimmung des Vorstandes die Arbeitsstunden durch eine oder mehrere Dritte (z.B. Eltern) ableisten.
5. Jedes Mitglied hat die Ableistung der Arbeitsstunden durch schriftliche, von einem Vorstandsmitglied unterzeichnete Aufzeichnung nachzuweisen. Der Verein stellt zu diesem Zweck Formblätter zur Verfügung. Die Nachweise sind bis spätestens 31.12. des Geschäftsjahres bei einem Vorstandsmitglied einzureichen.
6. Leistet ein Mitglied die Arbeitsstunden ganz oder teilweiße nicht oder weist geleistete Arbeitsstunden nicht gemäß dem vorstehenden Absatz 5 nicht nach, kann der Verein eine Ausgleichszahlung verlangen. Die Ausgleichszahlung beträgt 10,-€ pro Arbeitsstunde.
7. Leistet ein Mitglied ganz oder teilweiße nicht und bezahlt de Ausgleichszahlung nicht bis zum 31.12. des Geschäftsjahres, so kann der Vorstand dem Mitglied die Mitgliedschaft fristlos kündigen.
§4 Schnupperkurse
1. Der Verein kann Probekurse für Nichtmitglieder anbieten. Über den Umfang der Probekurse und die Aufnahme von Nichtmitgliedern in Probekurse entscheidet der Vorstand.
2. Nichtmitglieder dürfen kostenfrei an einer Trainingseinheit teilnehmen. Die weitere Teilnahme ist nur im Rahmen eines Probekurs oder einer Mitgliedschaft möglich.
3. Der Verein kann Probekurse in Form eines zeitlich begrenzen "Schnupperkurses" anbieten. Schnupperkurse sind grundsätzlich auf 3 Monate begrenzt, können jedoch vom Vorstand um 3 weitere Monate verlängern. Die Gebühren betragen 35,-€ pro Schnupperkurs, im Falle der Verlängerung sind weitere 35,-€ zu entrichten. Die Gebühren sind vor Beginn des Schnupperkurses zu begleichen; Aufnahmegebühren fallen nicht an.
§5 Zahlung
1. Zahlungen sind ausschließlich in bar an den Kassierer oder auf das Vereinskonto zu leisten. Überweisungen auf andere Konten sind nicht zulässig und werden nicht als Zahlung anerkannt.
2. Die Bankverbindung des Vereinskontos lautet:
IBAN: DE35 8405 0000 1320 0001 30
3. Änderungen der Bankverbindung sind jedem Vereinsmitglied unverzüglich schriftlich vom Vorstand mitzuteilen.
4. Jedes Mitglied kann dem Verein ein Lastschriftmandat erteilen, sofern dieser das Lastschriftverfahren anbietet. Kann der Bankeinzug aus Gründen, die das Mitglied zu vertreten hat, nicht erfolgen, sind die dem Verein dadurch entstehenden Bankgebühren vom Mitglied zu erstatten. Eine Verpflichtung zur Erteilung eines Lastschriftmandates besteht jedoch nicht.
§6 Bekanntgabe und Inkrafttreten
1. Diese Beitragsordnung und alle Änderungen sind den Mitgliedern durch Aushang am Vereinsgebäude bekanntzugeben.
2. Diese Beitragsordnung wurde von der Mitgliederversammlung am 12.09.2021 beraten und beschlossen. Sie tritt mit Wirkung zum 01.01.2022 in Kraft.
Jennifer Hartung Jörg Dolling Diana Götz
-Kassenwart- -1. Vorsitzender- -Schriftführer-